Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen AGB

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Meliofeed AG und deren Kunden abgewickelten Verkaufsgeschäfte. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei gegenseitiger, schriftlicher Vereinbarung. Zur Vereinfachung der nachfolgenden Ausführungen wird die männliche Formulierung stellvertretend für die weibliche Schreibweise angewendet.

Bestellungen / Lieferung

Die Meliofeed AG wickelt die Bestellungen nach ihren allgemeinen Verkaufsbedingungen ab. Teillieferungen sind zulässig. Kann eine Lieferung wegen der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschaffungs- und Herstellungsmöglichkeiten oder den gesetzlichen Vorschriften nur teilweise oder nicht erfüllt werden, behält sich die Meliofeed AG vor, die Lieferfrist zu verlängern oder Produktealternativen mit allfälligem Aufpreis anzubieten oder die Lieferung entschädigungslos zu annullieren. Die Meliofeed AG kann nicht haftbar gemacht werden, wenn höhere Gewalt wie z.B. Umweltkatastrophen, Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse oder behördlich angeordnete Massnahmen eine rechtzeitige Lieferung verhindern. Falls Zufahrtstrassen, Brücken, Unterführungen oder andere erschwerende Hindernisse die Auslieferung einschränken oder verunmöglichen, ist die Meliofeed AG vorab schriftlich zu informieren. Andernfalls lehnt die Meliofeed AG und das von ihr beauftragte Transportunternehmen jede Haftung für Schäden ab.

Gewichte

Die Meliofeed AG ist bestrebt, die auf den Bestellungen angegebenen Gewichte der Futtermittel einzuhalten. Mengen- und Gewichtsangaben bei Bestellungen sind stets nur als annähernd zu betrachten. Für Futtermittel, bei denen nichts Besonderes erwähnt ist, gelten die Gewichte netto. Massgebend sind die Sackgewichte am Abfülltag, bei Loselieferungen die am Abgangsort erhobenen Gewichte.

Preise

Für die Festsetzung des Preises ist der Tag der Lieferung massgebend. Der Kunde bestätigt durch Unterzeichnung des Lieferscheins die Kenntnis der aktuell gültigen Preise und anerkennt diese für die gelieferten Waren. Die Meliofeed AG hat das Recht, für besondere Leistungen wie Spezialmischungen, grössere Lieferaufwände usw., welche von den üblichen Konditionen und Informationen abweichen, Zuschläge zu belasten.

Annahme der Lieferung

Der Kunde bestätigt mit der Unterzeichnung des Lieferscheins, dass er die Ware gemäss den auf dem Lieferdokument aufgeführten Angaben erhalten hat. Er akzeptiert die Lieferung stillschweigend auch dann, wenn in seiner Abwesenheit stellvertretend für ihn der Chauffeur des aufgetragenen Transportunternehmens unterzeichnet hat. Entspricht in so einem Falle die Lieferung nicht den Angaben auf dem Lieferschein, muss die Meliofeed AG innerhalb von 2 Arbeitstagen informiert werden. Kommt die bestellte Ware gar nicht erst an, muss sich der Kunde ebenfalls sofort bei der Meliofeed AG beschweren.

Garantien / Produktbezeichnung

Die Meliofeed AG erfüllt alle gültigen gesetzlichen Auflagen des Schweizerischen Rechtes, insbesondere die Vorgaben der Futtermittelbuch-Verordnung FMBV. Sie betreibt ein Qualitätsmanagementsystem nach den Normen des Swiss Feed Production Standard SFPS. Darüber hinaus erfüllt sie für die dafür vorgesehenen Produkte die spezifischen Auflagen der verschiedenen Umwelt- und Qualitätslabel (QMSF, IP-SUISSE, BIO). Alleine die Angaben auf der Etikette bzw. dem Lieferpapier sind massgebend für deren Anwendung und Einsatz. Die Meliofeed AG hat die branchenüblichen Versicherungen abgeschlossen und bietet im Rahmen dieser Versicherungspolicen, dem aktuellen Stand der Technik, sowie der schweizerischen Handelsusanzen für ihre Produkte und Dienstleistungen Gewähr.

Beanstandungen / Haftung

Die Kontrolle der gelieferten Ware obliegt dem Kunden. Rügen wegen mangelhaft gelieferter Ware und/oder Beanstandungen von Dienstleistungen sind umgehend, spätestens aber 5 Tage nach Lieferung bei der Meliofeed AG zu melden. Die Meliofeed AG haftet für Qualitätsabweichungen nur dann, wenn der Mangel nachweisbar bereits vor der Übergabe vorhanden war. Eine Haftung besteht nicht für Schäden, die durch den Geschädigten hätten verhindert werden können. Die Meliofeed AG haftet nicht für Schäden oder Regressforderungen, welche sie nicht zu verantworten hat, wie z.B., unsachgemässe Lagerung oder falsche Anwendung von Produkten. Die Meliofeed AG haftet ebenfalls nicht für Schäden, die auf eine Überschreitung der futtermittelrechtlichen Toleranzwerte zur GVO-Deklaration zurückzuführen sind. Meliofeed AG schliesst im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jede Haftung in Zusammenhang mit genveränderten Organismen für die verkauften und gelieferten Produkte aus. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Soweit sich zwischen dem Obligationenrecht und dem Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht eine Anspruchskonkurrenz ergibt, findet das Obligationenrecht Anwendung.

Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Abzüge werden keine gewährt. Bei Zahlungsverzögerungen ist die Meliofeed AG berechtigt, Bearbeitungsspesen und den ab Zahlungstermin auflaufenden Verzugszins in Rechnung zu stellen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei Meinungsverschiedenheiten gilt der Gerichtsstand am Sitz der Meliofeed AG.


Herzogenbuchsee, 15.03.2021